05.12.2012 - E-Bilanz

Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen sind erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, verpflichtend elektronisch in einem standardisierten Verfahren an die Finanzbehörden zu übermitteln. Betroffen ist danach das Wirtschaftsjahr 2012 oder ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr 2012/2013 . Die Buchhaltung muss zuvor so umgestellt werden, das diese den Anforderungen der vorgegebenen Taxonomie entspricht.   Finanzverwaltung hat eine Nichtbeanstandungsregelung eingeführt, so dass die Jahresabschlüsse 2012 bzw. 2012/2013 noch in Papierform abgegeben werden können. Nicht betroffen sind in jedem Falle die Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie bei mir nach Anfrage.
Zurück zur letzten Seite