22.01.2013 - Ausstellung von Rechnungen gem. § 14 UStG

Eine Rechnung muss, unabhängig davon ob auf Papier oder in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen, nachstehende Angaben enthalten:

  • den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm von BZSt erteilte USt-Identifikationsnummer
  • das Ausstellungsdatum
 
  • eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben werden wird (Rechnungsnummer)
  • die Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung

Besondere Regeln gelten für Kleinbetragsrechnungen und zusätzliche Pflichten für Rechnungen im Zusammenhang mit Auslandsbeziehungen.

Weitere Einzelheiten erfahren Sie nach Anfrage.
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